Stand: 6. August 2025
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen uncasabrog.com (nachfolgend "Auftragnehmer" genannt) und dem Auftraggeber über Demontage-, Abbruch- und damit zusammenhängende Dienstleistungen.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn der Auftragnehmer in Kenntnis der AGB des Auftraggebers die Leistung vorbehaltlos ausführt.
Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten. Bestellungen oder Aufträge kann der Auftragnehmer innerhalb von 2 Wochen nach Zugang annehmen.
Der Vertrag kommt durch die Auftragsbestätigung des Auftragnehmers in Textform oder durch Ausführung der bestellten Leistung zustande. Maßgeblich für die Rechte und Pflichten der Parteien ist der Inhalt der Auftragsbestätigung, sofern diese vom ursprünglichen Angebot abweicht.
Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Auftragsbestätigung. Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhalts bedürfen der schriftlichen Vereinbarung.
Sofern nicht anders vereinbart, umfassen unsere Leistungen:
Der Auftraggeber ist verpflichtet:
Verzögerungen durch nicht ordnungsgemäße Erfüllung der Mitwirkungspflichten gehen zu Lasten des Auftraggebers.
Es gelten die Preise zum Zeitpunkt der Auftragsbestätigung. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Bei Verträgen mit einer Laufzeit von mehr als 4 Monaten oder einem Auftragswert über 50.000 Euro sind angemessene Abschlagszahlungen entsprechend dem Leistungsfortschritt zu leisten.
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Verzug werden Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz berechnet.
Vereinbarte Fristen und Termine sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich bezeichnet wurden. Lieferzeiten beginnen erst mit Klärung aller technischen Fragen und der ordnungsgemäßen Bereitstellung der Baustelle durch den Auftraggeber.
Bei außergewöhnlichen Witterungsverhältnissen, höherer Gewalt, Arbeitskampfmaßnahmen oder anderen unvorhersehbaren Ereignissen verlängern sich die Ausführungsfristen angemessen.
Die Gefahr geht mit der Abnahme der Leistung auf den Auftraggeber über. Bei der Demontage wiederverwendbarer Teile geht die Gefahr mit der ordnungsgemäßen Übergabe über.
Gewährleistungsansprüche verjähren in 12 Monaten nach Abnahme der Leistung. Dies gilt nicht bei arglistigem Verschweigen von Mängeln oder bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
Die Haftung des Auftragnehmers ist beschränkt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und nur bis zur Höhe des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens.
Die Haftung für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die durch mangelhafte oder unvollständige Angaben des Auftraggebers entstehen.
Der Auftragnehmer unterhält eine ausreichende Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 5 Millionen Euro für Personen- und Sachschäden.
Der Auftraggeber wird empfohlen, eine eigene Bauherren-Haftpflichtversicherung abzuschließen.
Alle Arbeiten werden unter Beachtung der geltenden Arbeitsschutz- und Umweltschutzbestimmungen durchgeführt. Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei erkennbaren Sicherheitsrisiken die Arbeiten zu unterbrechen.
Die Entsorgung erfolgt entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen. Sondermüll und Gefahrstoffe werden nur nach vorheriger Absprache und gegen gesonderte Vergütung entsorgt.
Bei Lieferung von Materialien oder Geräten bleiben diese bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum des Auftragnehmers.
Der Auftraggeber kann nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis geltend gemacht werden.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Leipzig, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt entsprechend unserer Datenschutzerklärung und den gesetzlichen Bestimmungen.
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